Ausbildungsberuf | Jahrgangsstufen |
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Steuerfachangestelle/-r | 10, 11, 12 |
Ausbildung
Steuerfachangestellte sind die qualifizierten Mitarbeiter in den Einzelkanzleien und Gesellschaften der Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer. Sie unterstützen den Inhaber der Praxis bei seiner steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratungstätigkeit für Mandanten aus Industrie, Handel, Handwerk sowie dem Dienstleistungs- und privaten Bereich. Steuerfachangestellte erledigen vielfältige Aufgaben wie z.B. die Buchführung, fertigen Lohn- und Gehaltsabrechnungen an, wirken bei der Erstellung der Jahresabschlüsse mit, bearbeiten Steuererklärungen, prüfen Steuerbescheide, entwerfen Schriftsätze etc. Diese Tätigkeiten werden mit Unterstützung spezieller Software, neuester EDV und Kommunikationstechnik erledigt. Steuerfachangestellte müssen über gute Kenntnisse auf dem Gebiet des Rechnungswesens, des Steuerrechts sowie des Wirtschaftsrechts verfügen. Sie sollen Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge haben und gut mit Zahlen umgehen können. Da sich die Rechtslage häufig ändert, gehört die Beschäftigung mit Gesetzestexten und Fachliteratur zu ihren täglichen Aufgaben. Da sie Kontakt zu Mandanten, Finanzämtern und anderen Institutionen haben, sollten sie gut mit Menschen umgehen und sich in Wort und Schrift sicher ausdrücken können.
Lehrplan und Form der Ausbildung
Aktuell gilt noch ein sehr alter Lehrplan für den Beruf des Steuerfachangestellten. Hier findet die Wissensvermittlung noch nach Unterrichtsfächern statt. In den nächsten Jahren wird ein neuer lernfeld- und kompetenzorientierter Lehrplan eingeführt. Die Lehrkräfte an unserer Schule stimmen sich seit vielen Jahren intensiv über die Inhalte ab. Dadurch sind wir gut auf die neue Entwicklung vorbereitet.
Ausbildungszeit
Die Ausbildungszeit beträgt generell drei Jahre. Sie kann auf zweieinhalb oder auch zwei Jahre verkürzt werden. Die Berufsschule unterstützt die Auszubildenden bei die verkürzten Ausbildungszeit durch verschiedene Hilfsangebote. Die Verkürzung muss über die Steuerberaterkammer München beantragt/geregelt werden.