Das BVJ/s-i ist eine 3-jährige Maßnahme (drei Schulbesuchsjahre) für Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Dabei besuchen diese gemeinsam mit regulären Schüler*innen der Berufsvorbereitung eine Klasse mit insgesamt höchstens 16 Schüler*innen. Für die Schüler*innen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung beträgt das wöchentliche Stundenausmaß in der Regel 25 Unterrichtsstunden (Für die regulären Schüler*innen der Berufsvorbereitung gilt ein Wochenstundenausmaß von 33 Unterrichtsstunden).
Aufbau:
- vollzeitschulische Eingangsstufe: Jahrgangsstufe 10, BVJ/s-i 10
- Kernstufe: Jahrgangsstufe 11, BVJ/s-i 11
- Praxisstufe: Jahrgangsstufe 12, BVJ/s-i 12
Praxis: Über die Schuljahre wird die Anzahl der Praxistage je Schulwoche schrittweise erhöht:
- Jahrgangsstufe 11 sind 2,5 Praxistage je Schulwoche
- Jahrgangsstufe 12 sind 4 Praxistage je Schulwoche
Die Praxisanteile der Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Betrieben werden von der Agentur für Arbeit bzw. vom Integrationsfachdienst (IFD) unterstützt. Die Berufsvorbereitung und -orientierung ist grundsätzlich auf alle Fachbereiche und Berufe ausgerichtet und „ergebnisoffen“. Durch zusätzliche Teilungs- und Inklusionsstunden werden die Schüler*innen fast immer von mindestens zwei Lehrkräften unterrichtet oder in Kleingruppen gefördert. Darüber hinaus erhalten sie Unterstützung, u.a. durch den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD). Die Schüler*innen werden nach dem allgemeinen Lehrplan für die Berufsvorbereitung sowie nach dem Lehrplan der Förderschule für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (Berufsschulstufe) unterrichtet.
Voraussetzungen:
- Berufsschulpflicht noch nicht erfüllt
- Alter unter 21 Jahre
- insgesamt 9 Jahre allgemeinbildende Schule und 3 Jahre Berufsschule